Rechtsberatung und juristische Vertretung im Familienrecht zu Themen wie Scheidung, Vermögensausgleich, Sorgerecht oder Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt). Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir im Familienrecht in allen Lebenslagen. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, diese schwierigen Lebensphasen kompetent rechtlich zu begleiten, ohne den Konflikt zwischen den Beteiligten weiter zu schüren. Für uns steht Kooperation mit allen Beteiligten an erster Stelle.
Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vertragstypen. Über die „klassischen“ Vertragstypen des BGB, wie z.B. Kauf- oder Dienstvertrag, hinaus erlangen in der juristischen Praxis fortwährend neue spezielle Vertragsarten, wie z.B. Franchise-, Leasing-, Options- oder Lizenzverträge, Bedeutung. Wir unterstützen Sie insbesondere auch bei der Prüfung oder Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.