Der Pflichtteilsanspruch gem. §§ 2325, 2326 BGB: Ein Anspruch nicht nur für Pflichtteilsberechtigte, sondern auch für Erben
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll sicherstellen, dass Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod nicht dazu führen, dass die Pflichtteilsberechtigten benachteiligt werden. Grundsätzlich